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Beschwerdemanagement

Neben den Vorgesetzten ist jeder Mitarbeiter sowie jeder Geschäftspartner und jeder Kunde aufgerufen, mögliche Verstöße gegen die Compliance-Anforderung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden und so dazu beizutragen, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern.

 

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